Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit mit Hostplex, einem Angebot der BS Media GmbH. Die konkrete Leistung und ihr Preis stehen in deiner Offerte oder Auftragsbestätigung.
Anbieter und Geltungsbereich
Anbieterin ist BS Media GmbH, Schaffhauserstrasse 44, 8152 Glattbrugg, Schweiz, handelnd unter Hostplex. Kontakt: info@hostplex.ch oder über das Kontaktformular auf hostplex.ch.
Diese AGB gelten für Hosting, E-Mail, dedizierte Server, Cloud-Dienste sowie vereinbarte Entwicklungs-, Betriebs- und Supportleistungen. Das Angebot richtet sich an Unternehmen und selbständig Erwerbende für deren geschäftliche Tätigkeit. Ein Vertrag mit Privatkunden bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung; zwingende Konsumentenschutzrechte bleiben vorbehalten.
Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Für Datenschutzfragen gehen eine vereinbarte Auftragsbearbeitungsvereinbarung (AVV) und deren Weisungen vor. Danach gelten die Auftragsbestätigung und ihre Leistungsbeschreibung, ein vereinbartes Service Level Agreement (SLA) und diese AGB. Abweichende Kundenbedingungen gelten nur, wenn Hostplex ihnen ausdrücklich zustimmt.
Anfrage und Vertragsschluss
Eine Kontaktanfrage oder Paket-Vorauswahl ist unverbindlich und löst keine Bestellung aus. Website-Angebote dienen der Orientierung; eine konkret befristete Offerte ist während ihrer angegebenen Gültigkeit verbindlich.
Ein Vertrag kommt durch die Annahme einer Offerte oder die ausdrückliche Bestellannahme von Hostplex zustande. Die jeweils geltenden AGB werden dir vor dem Abschluss zugänglich gemacht und mit deiner Zustimmung Vertragsbestandteil. Eine reine Eingangsbestätigung ist noch keine Auftragsannahme.
Bei einer Online-Bestellung werden Leistung, Gesamtpreis, Laufzeit, Zahlungsrhythmus und allfällige Zusatzkosten vor dem zahlungspflichtigen Abschluss angezeigt. Eingaben müssen vorher kontrolliert und korrigiert werden können. Die Vertragsbestätigung erfolgt elektronisch. Die bei Vertragsabschluss vereinbarte Fassung bleibt nachvollziehbar dokumentiert.
Leistung, Ressourcen und Mitwirkung
Massgeblich sind die vereinbarten Ressourcen, Funktionen, Standorte, Zuständigkeiten und Servicezeiten. Eine Monatsangabe auf der Website bezeichnet den Preis pro Monat und legt allein keine Mindestlaufzeit oder Zahlungsfrist fest. Einrichtungs-, Lizenz-, Migrations- und Zusatzkosten werden vorab vereinbart.
Eine 10-Gbit/s-Anbindung bezeichnet die Anbindung der Infrastruktur. Sie bedeutet keine jedem Kunden jederzeit exklusiv verfügbare Bandbreite. Unlimitierter Traffic gilt innerhalb der vereinbarten technischen Ressourcen und bei fairer Nutzung. Hostplex führt keine rückwirkenden, vorher nicht vereinbarten Volumenkosten ein.
Du stellst erforderliche Informationen, Zugänge, Freigaben und eine berechtigte Kontaktperson rechtzeitig bereit. Termine verlängern sich angemessen, soweit fehlende Mitwirkung die Arbeit tatsächlich verzögert. Zusätzlicher Aufwand wird nur nach vorgängiger Information und Vereinbarung verrechnet.
Betrieb, Support und Verantwortung
Persönlicher Kontakt bedeutet Betreuung durch einen direkten Ansprechpartner. Eine Betreuung rund um die Uhr, eine bestimmte Reaktionszeit oder eine Rufbereitschaft besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
Bei einem Managed-Angebot übernimmt Hostplex die bezeichneten Betriebsaufgaben. Bei einem nicht verwalteten Root- oder dedizierten Server bist du für Betriebssystem, Anwendungen, Lizenzen, Updates und eigene Sicherheitskonfigurationen verantwortlich, soweit diese Aufgaben nicht ausdrücklich Hostplex übertragen wurden.
Du schützt deine Zugangsdaten, beschränkst Berechtigungen auf das Erforderliche und meldest Sicherheitsvorfälle unverzüglich. Hostplex schützt seine eigenen Verantwortungsbereiche mit angemessenen Massnahmen. Keine Partei verspricht vollständige Angriffssicherheit oder eine lückenlose Spam-Erkennung.
Verfügbarkeit und Wartung
Die öffentlich genannten 99,9 % sind ein Verfügbarkeitsziel. Eine einklagbare Mindestverfügbarkeit, Messmethode, bestimmte Wiederherstellungszeit oder Servicegutschrift entsteht nur durch ein ausdrücklich vereinbartes SLA. Ohne SLA bestehen die vertraglichen und gesetzlichen Leistungspflichten weiter.
Planbare Wartungen werden nach Möglichkeit rechtzeitig angekündigt und mit Rücksicht auf den Betrieb durchgeführt. Dringende Sicherheitsmassnahmen können sofort nötig sein. Hostplex informiert bei erheblichen Störungen in angemessener Weise und arbeitet an der Behebung im vereinbarten Verantwortungsbereich.
Internetverbindungen ausserhalb des Verantwortungsbereichs, Kundensysteme und fremde Dienste können die Erreichbarkeit beeinflussen. Dies beseitigt nicht die Pflicht von Hostplex, eigene Fehler zu beheben und die geschuldete Sorgfalt einzuhalten.
Backups und Wiederherstellung
Soweit ein Paket tägliche Backups enthält, ist Hostplex zur vereinbarten Sicherung verpflichtet. Aufbewahrungsdauer, Umfang, Speicherort und Wiederherstellungsleistung richten sich nach der Leistungsbeschreibung. Ein Backup ist ohne besondere Vereinbarung kein rechtssicheres Langzeitarchiv.
Du hältst für geschäftskritische Inhalte zusätzlich eine unabhängige, überprüfte Sicherung vor und prüfst, ob der vereinbarte Sicherungsumfang zu deinen Anforderungen passt. Diese Mitwirkung entbindet Hostplex nicht von eigenen zugesagten Sicherungspflichten.
Wiederherstellungen ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer Aufwand- und Kostenabsprache. Die technische Wiederherstellbarkeit einzelner Daten hängt vom vorhandenen Sicherungsstand ab. Ein vollständiger Schutz vor jedem Datenverlust wird nicht zugesagt.
Zulässige Nutzung und Missbrauchsschutz
Du verfügst über die erforderlichen Rechte und Rechtsgrundlagen für hochgeladene Inhalte, Personendaten, Software und Versandlisten. Inhalte und Nutzung müssen dem anwendbaren Recht und den vereinbarten technischen Grenzen entsprechen. Du bist für von dir eingerichtete Benutzer und die ordnungsgemässe Nutzung ihrer Zugänge verantwortlich, soweit dir ein Verhalten rechtlich zuzurechnen ist.
Untersagt sind insbesondere Phishing, Schadsoftware, unerlaubte Zugriffe, Angriffe auf andere Systeme, rechtswidrige Inhalte, Verletzungen von Schutzrechten, Spam und der Versand unerlaubter Massenwerbung. Sicherheitsprüfungen der Hostplex-Infrastruktur benötigen eine vorgängige ausdrückliche Erlaubnis. Kryptomining und vergleichbar dauerhaft hohe Sonderlasten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Bei einer dauerhaften Überlastung klärt Hostplex mit dir die Ursache und eine verhältnismässige Anpassung. Es gibt keine automatische Vollmacht für unbegrenzte Mehrkosten. Gesetzliche Auskunfts- und Herausgabepflichten bleiben vorbehalten.
Sperrung und Sofortmassnahmen
Hostplex darf einen betroffenen Dienst ganz oder teilweise vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine erhebliche Gefährdung, einen wesentlichen Rechtsverstoss oder einen erheblichen Vertragsverstoss vorliegen und eine mildere Massnahme nicht ausreicht. Bei Zahlungsverzug gilt zusätzlich Ziffer 10.
Soweit die Lage es zulässt, erfolgen vorher eine Mitteilung und eine angemessene Abhilfefrist. Bei unmittelbarer Gefahr sind Sofortmassnahmen zulässig; die Information folgt so bald wie möglich. Umfang und Dauer werden auf das Erforderliche beschränkt. Nach Wegfall des Grundes wird der Zugang ohne unnötige Verzögerung wiederhergestellt.
Eine Sperrung ist keine automatische Datenlöschung. Gesetzliche Ansprüche wegen einer unberechtigten Sperrung bleiben unberührt. Zusätzliche Wiederaufschaltkosten werden nur erhoben, wenn sie vereinbart und durch eine zurechenbare Pflichtverletzung verursacht sind.
Preise, Payrexx und wiederkehrende Zahlungen
Preise werden in Schweizer Franken vereinbart. Geschäftskundenpreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geschuldeten MWST, sofern nicht ausdrücklich ein Bruttopreis genannt ist. Auftragsbestätigung und Rechnung weisen die geschuldeten Beträge aus. Rechnungen sind mangels anderer Vereinbarung innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
Vorauszahlungen, Abrechnungsperioden und verbrauchsabhängige Leistungen müssen ausdrücklich vereinbart sein. Für externe API-, KI- oder Lizenzkosten werden Berechnungsweise, Freigabe und ein Budget beziehungsweise eine Kostenobergrenze vor Nutzung vereinbart. Es besteht keine pauschale Zustimmung zu unbegrenztem Verbrauch.
Sobald Zahlungen über Payrexx angeboten werden, erfolgt die Zahlungsabwicklung über Payrexx AG und die beim gewählten Zahlungsmittel beteiligten Finanzdienstleister. Die Zahlung ist erst abgeschlossen, wenn sie bestätigt beziehungsweise gutgeschrieben ist. Rückbuchungen und berechtigte Zahlungsbeanstandungen richten sich nach dem anwendbaren Recht und den Regeln des Zahlungsmittels.
Wiederkehrende Belastungen benötigen deine ausdrückliche Autorisierung. Betrag oder Berechnungsweise, Intervall und Laufzeit werden vorher ausgewiesen. Das Widerrufen eines Zahlungsmandats beendet die technische Belastung; es ersetzt nicht die Kündigung des zugrunde liegenden Vertrags. Nach wirksamer Vertragsbeendigung werden keine weiteren periodischen Entgelte für die beendete Leistung ausgelöst.
Zahlungsverzug und Beanstandungen
Bei nicht fristgerechter Zahlung mahnt Hostplex und setzt vor einer zahlungsbedingten Sperrung eine angemessene Nachfrist von mindestens 10 Tagen, verbunden mit dem Hinweis auf die Folgen. Der gesetzliche Verzug und ein gesetzlich geschuldeter Verzugszins bleiben vorbehalten. Es werden keine nicht vereinbarten pauschalen Inkasso- oder Mahngebühren erhoben.
Bitte melde erkennbare Rechnungsfehler zeitnah und begründet. Unbestrittene Teilbeträge bleiben zahlbar; die sachliche Prüfung einer Beanstandung wird dadurch nicht verhindert. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte richten sich nach der Vereinbarung und den zwingenden gesetzlichen Regeln.
Laufzeit, Kündigung und Vertragsende
Mindestlaufzeit und Verlängerung richten sich nach der vor Abschluss ausdrücklich vereinbarten Laufzeit. Ist keine besondere Laufzeit vereinbart, läuft ein wiederkehrender Hosting- oder Betriebsvertrag unbefristet und kann von beiden Seiten mit 30 Tagen Frist auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Eine automatische Verlängerung um ein volles Jahr wird ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht begründet.
Kündigungen sind in nachweisbarer Textform möglich, zum Beispiel per E-Mail an info@hostplex.ch. Bitte nenne die betroffene Leistung und Kundendaten; Hostplex bestätigt den Eingang. Der Zugang der Kündigung ist massgeblich. Bei einem projektbezogenen Auftrag gelten die vereinbarte Projektlaufzeit und die gesetzlichen Beendigungsrechte.
Bei wesentlicher Pflichtverletzung ist eine ausserordentliche Beendigung nach erfolgloser angemessener Abhilfefrist möglich. Bei schwerwiegenden Gründen, die eine Fortsetzung unzumutbar machen, bleiben sofortige gesetzliche Beendigungsrechte vorbehalten. Zwingende Rechte, insbesondere soweit Art. 404 OR anwendbar ist, werden nicht ausgeschlossen.
Vor Vertragsende exportierst du deine Daten. Hostplex ermöglicht während der Vertragsdauer den vereinbarten Zugriff; zusätzliche Migrationen werden vorher offeriert. Eine aufbewahrte Übergabekopie über das Vertragsende hinaus oder ein bestimmtes Exportformat wird separat vereinbart. Betriebliche Kundendaten werden nach Ende des vereinbarten Übergabezeitraums gelöscht oder zurückgegeben; Sicherungskopien laufen nach dem vereinbarten Sicherungszyklus aus. Gesetzlich aufzubewahrende Geschäftsunterlagen sind davon ausgenommen.
Rücktritt und Rückerstattung
Für gewöhnliche online abgeschlossene Verträge besteht nach Schweizer Recht kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Ein ausdrücklich eingeräumtes Rücktrittsrecht sowie zwingende Rechte im Einzelfall, einschliesslich gegebenenfalls anwendbarer ausländischer Konsumentenrechte, bleiben bestehen.
Bei einer ordentlichen Kündigung sind vereinbarte Leistungen bis zum wirksamen Vertragsende zu bezahlen. Bereits erbrachte und vertragsgemässe Leistungen sowie ausdrücklich bestellte, nicht stornierbare Drittkosten werden nicht allein wegen Nichtnutzung rückerstattet. Eine pauschale Verweigerung jeder Rückerstattung gilt nicht.
Ansprüche wegen Überzahlungen, Doppelbelastungen, nicht geschuldeter oder endgültig nicht erbrachter Leistungen und gesetzliche Mängelrechte bleiben gewahrt. Berechtigte Erstattungen erfolgen grundsätzlich über das ursprüngliche Zahlungsmittel, soweit technisch und rechtlich möglich. Beendet Hostplex einen Vertrag ohne von dir zu vertretenden Grund, wird der nicht erbrachte, vorausbezahlte Zeitraum anteilig erstattet.
Softwareprojekte, Änderungen und Abnahme
Bei Individualsoftware werden Funktionen, Schnittstellen, Testdaten, Abnahmekriterien, Meilensteine, Vergütung und Wartung im Projektauftrag beschrieben. Nicht vereinbarte Funktionen, Drittschnittstellenänderungen und Erweiterungen sind gesonderte Leistungen. Hostplex informiert vor Zusatzarbeiten über Aufwand und Terminfolgen.
Ist ein abnahmefähiges Werk vereinbart, prüfen die Parteien die vereinbarten Kriterien innerhalb der festgelegten Prüfzeit. Erhebliche Mängel werden dokumentiert und innerhalb angemessener Frist behoben. Schweigen allein gilt nicht als vorbehaltlose Abnahme. Eine blosse Beratungs- oder Unterstützungsleistung schuldet keinen nicht vereinbarten wirtschaftlichen Erfolg.
Abonnemente und Hosting beinhalten keine Übertragung des Quellcodes. Nutzungsrechte, Quellcodeherausgabe, Dokumentation und eine allfällige Rechteübertragung werden ausdrücklich geregelt. Vorbestehende Werkzeuge und allgemeines Know-how verbleiben bei Hostplex beziehungsweise den Rechteinhabern. Open-Source- und Drittkomponenten unterliegen ergänzend ihren offengelegten Lizenzen.
KI-Projekte und menschliche Freigabe
Stand dieser Fassung ist bei Hostplex keine KI-Verarbeitung von Kundendaten aktiv. Eine Erwähnung möglicher KI-Funktionen auf der Website aktiviert keinen externen KI-Dienst und ist keine Einwilligung zur Übermittlung von Personendaten.
Vor einer Aktivierung werden konkrete Datenarten, Zwecke, Provider, Verarbeitungsstaaten, Aufbewahrung, Trainingsnutzung, Zugriffe und Kosten projektbezogen festgelegt. Die Datenschutzhinweise und erforderlichen Auftragsbearbeitungsvereinbarungen werden vorher ergänzt. Besonders schützenswerte Daten, Berufsgeheimnisse oder umfassende Personal- und Finanzunterlagen benötigen eine ausdrücklich geeignete, gesondert geregelte Umgebung.
KI-Ausgaben können Fehler enthalten. Rechtlich, finanziell oder betrieblich erhebliche Ergebnisse müssen durch eine fachkundige Person geprüft und freigegeben werden. Automatische Zahlungen, Vertragsabschlüsse, Behördenmeldungen und andere verbindliche Handlungen erfordern eine ausdrücklich definierte Berechtigung und Freigabelogik. Gesetzliche Pflichten von Hostplex und ausdrücklich zugesicherte Funktionen bleiben bestehen.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Bearbeitung eigener Kontakt-, Vertrags- und Abrechnungsdaten wird in der separaten Datenschutzerklärung unter hostplex.ch/datenschutz/ erläutert. Sie ist eine Information über Datenbearbeitungen und keine pauschale Zustimmung zu neuen Bearbeitungszwecken.
Bearbeitet Hostplex Personendaten für dich als Auftragsbearbeiterin, werden Gegenstand, Dauer, Weisungen, technische und organisatorische Massnahmen, Unterauftragnehmer, Unterstützungspflichten sowie Rückgabe und Löschung in einer AVV geregelt. Eine erforderliche AVV ist vor Aufnahme der betreffenden Bearbeitung abzuschliessen. Du bleibst für die Rechtmässigkeit deiner Weisungen und die Information betroffener Personen verantwortlich.
Vertrauliche Informationen werden nur zur Vertragserfüllung und nur berechtigten Personen zugänglich gemacht. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten; die andere Partei wird informiert, soweit dies zulässig ist. Eine Nennung als Referenz mit Firmenname, Logo oder Projektdetails erfolgt nur mit deiner vorgängigen Zustimmung.
Drittdienste und Domainleistungen
Soweit zur Leistungserbringung Dritte erforderlich sind, werden relevante Anbieter und Datenverarbeitungen vor dem Einsatz offengelegt. Ein externer KI-Anbieter darf nicht allein aufgrund dieser allgemeinen Klausel Kundendaten erhalten. Hostplex bleibt für die sorgfältige Auswahl, die eigenen Pflichten und die gesetzlich zurechenbaren Leistungen verantwortlich.
Wird die Registrierung oder Verlängerung einer Domain beauftragt, vermittelt Hostplex die Leistung nach den vorab zugänglich gemachten Regeln der jeweiligen Registry. Eine Zuteilung ist erst mit ihrer Bestätigung sicher. Du prüfst Namens- und Kennzeichenrechte und hältst Registrierungsdaten aktuell. Kosten, Laufzeit und Verlängerung werden vor der Bestellung vereinbart.
Störungen und Mängelbehebung
Melde eine Störung möglichst mit Zeitpunkt, betroffener Leistung und nachvollziehbarer Fehlerbeschreibung. Hostplex untersucht Mängel im eigenen Verantwortungsbereich und erhält zunächst angemessene Gelegenheit zur Behebung. Unberechtigte Eingriffe, Änderungen und fehlende Mitwirkung sind bei der Ursachenermittlung zu berücksichtigen.
Kann eine wesentliche vertragsgemässe Leistung trotz angemessener Abhilfe nicht erbracht werden, bleiben die je nach Vertragsart bestehenden gesetzlichen Rechte auf Minderung, Rücktritt, Kündigung oder Schadenersatz unter Berücksichtigung der nachstehenden Haftungsregelung bestehen. Verdeckte Mängel und zwingende Rüge- und Verjährungsregeln werden nicht durch eine pauschale Kurzfrist ausgeschlossen.
Haftung und Schadenminderung
Hostplex haftet unbeschränkt bei rechtswidriger Absicht und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit und in allen anderen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Diese Ausnahmen gehen sämtlichen nachstehenden Beschränkungen vor.
Im übrigen Geschäftskundenverhältnis wird die Haftung für leicht fahrlässig verursachte, unmittelbare Schäden pro Vertragsjahr auf die für die betroffene Leistung während der vorangegangenen 12 Monate bezahlten oder geschuldeten Entgelte begrenzt. Bei einer kürzeren bisherigen Laufzeit ist der vereinbarte Preis für 12 Monate massgeblich; bei einmaligen Projekten die vereinbarte Projektvergütung.
Im gleichen, gesetzlich zulässigen Umfang ist die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und reine Folgeschäden ausgeschlossen. Die Regelung gilt auch für vertraglich beigezogene Hilfspersonen, jedoch stets mit den vorgenannten Ausnahmen und ohne Einschränkung zwingender Rechte.
Beide Parteien ergreifen zumutbare Massnahmen zur Schadenminderung. Fehlende Kundensicherungen oder die ungeprüfte Verwendung eines KI-Ergebnisses können nur im gesetzlich zulässigen Umfang und nach ihrem tatsächlichen ursächlichen Beitrag berücksichtigt werden. Eigene Pflichtverletzungen von Hostplex werden dadurch nicht pauschal ausgeschlossen.
Ansprüche Dritter
Wird Hostplex wegen von dir rechtswidrig bereitgestellter Inhalte oder einer dir zurechenbaren schuldhaften Vertragsverletzung von Dritten in Anspruch genommen, ersetzt du den nachgewiesenen, angemessenen Schaden einschliesslich notwendiger Verteidigungskosten im gesetzlich zulässigen Umfang.
Hostplex informiert dich rechtzeitig, ermöglicht deine Mitwirkung und trifft keine dich belastende Anerkennung ohne Abstimmung, soweit dies zumutbar und rechtlich möglich ist. Eine Freistellung für eigenes Verschulden von Hostplex oder unabhängig von einer dir zurechenbaren Pflichtverletzung ist nicht vereinbart.
Änderungen und ausserordentliche Ereignisse
Leistungs-, Preis- oder AGB-Änderungen für bestehende Dauerschuldverhältnisse werden mindestens 30 Tage vorher in Textform mitgeteilt. Wesentliche nachteilige Änderungen benötigen deine Zustimmung oder ermöglichen dir die Beendigung der betroffenen Leistung vor ihrem Inkrafttreten ohne zusätzliche Vertragsstrafe. Innerhalb einer zugesagten festen Laufzeit werden vereinbarte Preise nicht allein durch Veröffentlichung einer neuen Preisliste erhöht.
Eine geänderte Datenschutzerklärung ist keine Rechtsgrundlage für eine zusätzliche Datenverarbeitung. Gesetzlich erforderliche Informationen und Einwilligungen sind gesondert einzuholen.
Bei ausserhalb zumutbarer Kontrolle liegenden Ereignissen informiert die betroffene Partei über Auswirkungen und Gegenmassnahmen. Pflichten sind nur insoweit und solange beeinträchtigt, wie die Leistung tatsächlich verhindert wird. Bereits fällige Pflichten und zwingende gesetzliche Rechte bleiben bestehen. Dauert eine wesentliche Verhinderung länger als 30 Tage an, besprechen die Parteien eine Anpassung oder die Beendigung des betroffenen Leistungsteils.
Schweizer Recht und Schlussbestimmungen
Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit ein solcher Ausschluss zulässig ist. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Geschäftskunden ist der Sitz der BS Media GmbH. Zwingende Gerichtsstände und zwingender Konsumentenschutz bleiben vorbehalten.
Ist eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, bleiben die übrigen wirksamen Vereinbarungen bestehen. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt das anwendbare Gesetz; eine wirtschaftlich ähnliche Ergänzung bedarf einer zulässigen Vereinbarung.
Stand: 16. Oktober 2026. Versionskennung: HP-AGB-2026-10-16. Massgeblich ist die beim jeweiligen Vertragsabschluss wirksam vereinbarte Fassung.